FAQ Heil- und Kostenplan

Fragen und Antworten zum Heil- und Kostenplan in Bad Neuenahr

Die Kosten lassen sich nicht pauschalisieren und tabellarisch aufbereiten, denn sie richten sich immer nach dem Behandlungsaufwand bei Zahnarzt und dem von ihm beauftragten Dentallabor, den verwendeten Versorgungsarten und den zu verarbeitenden Materialien. Die Laborkosten sind dabei „durchlaufende Posten“, die der Zahnarzt seinerseits ohne Abzüge an das Labor zu entrichten hat.

Meisterarbeiten aus einem deutschen Zahnlabor sind hochpräzise und haben einen entsprechenden Preis. Ausländische Labore fertigen den Zahnersatz deutlich preiswerter an, eine individuelle Beratung vor Ort, Änderungen und Reparaturen und der mögliche Eintritt von Gewährleistungsansprüchen können im Nachhinein problematisch sein. Wir beraten Sie gerne zu allen Alternativen.

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Eine genaue Kalkulation kann die Zahnarztpraxis erst dann vornehmen, wenn alle Befunde exakt erhoben sind. Die darauf basierenden Versorgungsmöglichkeiten werden mit dem Patienten detailliert besprochen und finden sich schlussendlich im Heil- und Kostenplan wieder.

Wie entstehen die kalkulierten Kosten?

Unterschieden werden muss immer zwischen:

  • Regelversorgung
  • Gleich und andersartiger Versorgung und den jeweils entsprechenden Festzuschüssen

Für beihilfeberechtigte Patienten kann der geplante Zahnersatz günstig oder sogar ohne Zuzahlung angefertigt werden. Für die gesetzlichen Krankenkassen zählt in erster Linie nicht der dem Patienten oft wichtige Tragekomfort und die Ästhetik, sondern die Wirtschaftlichkeit und ausreichende medizinische Notwendigkeit.

So bestehen bei Kronen und Brücken die Regelversorgungen aus im Frontzahnbereich teilverblendeten und im Seitenzahnbereich gar nicht verblendeten Versorgungen aus einem Nichtedelmetall (NEM). Eine volle Verblendung in der Farbe der anderen Zähne wird nicht von der Regelversorgung erfasst – sie ist „gleichartig“. Zusätzliche Kosten für Vollverblendungen und höherwertige Versorgungen muss der Patient selber tragen.

Entscheidet der Patient sich für den Ersatz eines oder mehrerer Zähne nicht für eine Brücke, sondern z.B. für ein Implantat, wird dies von den Kassen als reine Privatleistung gesehen – diese Versorgung wäre „andersartig“. Für die Suprakonstruktion (die Krone auf dem Implantat) erhält der Patient von der Kasse einen Zuschuss, nicht jedoch für das Implantat selbst (der im Knochen verankerte Anteil des Zahnersatzes).

Was bedeutet das Bonusheft für mich?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen immer circa 50 % der Kosten im Rahmen der Regelversorgung. Patienten, die das Bonusheft ihrer Krankenkasse ordnungsgemäß pflegen können erhöhte Zuschüsse von 20 % oder 30 % für Festzuschüsse erwarten.

Im Umkehrschluss heißt das, dass der Eigenanteil ohne Bonusheft 50 % beträgt. Auch trotz der u.U. höher gewährten Zuschüsse ist es ratsam, eine Zahnzusatz­versicherung abzuschließen, da für hochwertigen Zahnersatz der Eigenanteil regelmäßig nicht unerheblich sein wird.

Neben dem Festzuschuss fallen in der Regel weitere Kosten für die Anfertigung des Zahnersatzes an, die sich aus dem zahnärztlichen Honorar, den Materialkosten und insbesondere den Laborkosten zusammensetzen.

Wir sprechen mit Ihnen ausführlich über alle Möglichkeiten der Versorgung, so dass sie die für Sie ansprechendste Lösung voll informiert frei wählen können.

Was ist unter einer Härtefallregelung/ einem Härtefallantrag zu verstehen?

Bezüglich der von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Regelversorgungen sind Geringverdiener von Zuzahlungen befreit, sie erhalten den doppelten Festzuschuss. Der Antrag für die Härtefallprüfung ist dabei vom Patienten bei seiner Krankenkasse zu stellen, welche ggf. von diesem Einkommensnachweise einfordert.

Sprechen Sie uns an, zusammen finden wir eine Lösung, um Sie wieder lächeln zu lassen.